Kryptofonds: Aufsicht, Besteuerung, Beratung
Kryptowährungen haben sich zu einer beliebten Anlageklasse entwickelt, die auch für institutionelle Investoren zunehmend interessant wird. Institutionelle Anleger wie Pensionskassen, Versicherungen und große Vermögensverwalter investieren immer häufiger mittels Kryptofonds in Kryptoassets. Diese professionellen Anleger verwalten oft Milliardensummen und benötigen sichere, regulierte Anlageformen. Ein Kryptofonds bietet dem Anleger die Möglichkeit, in verschiedene digitale Währungen zu investieren, ohne diese direkt selbst verwalten zu müssen.

Was ist ein Kryptofonds?
Ein Kryptofonds ist ein Investment, das sich auf Investitionen in Kryptowährungen und blockchainbasierte Assets spezialisiert hat. Diese Fonds werden von professionellen Fondsmanagern verwaltet, die das Portfolio aktiv betreuen und Anlageentscheidungen im Interesse der Investoren treffen. Anders als bei direkten Investments in einzelne Kryptowährungen profitieren Anleger von einer breiten Streuung des Anlagerisikos.
Aufsichtsrechtliche Einordnung von Kryptofonds
1. Regulierung durch die BaFin
- Kryptowerte gelten in Deutschland als Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Ihre Verwaltung oder Verwahrung erfordert eine Erlaubnis nach dem KWG.
- Kryptofonds werden daher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Die BaFin reguliert sowohl die Anbieter von Kryptofonds als auch die Verwahrung und Verwaltung der Kryptoassets im Fonds.
2. KryptoFAV (Verordnung über Kryptofondsanteile)
- Die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV), die am 18.06.2022 in Kraft trat, erweitert das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG). Einer der Kernaspekte des eWpG war es, dass dieses lediglich auf Inhaberschuldverschreibungen Anwendung fand. Die Verordnung ermöglicht es, Fondsanteile auch als sogenannte Kryptofondsanteile auszugeben, die in einem dezentralen Kryptowertpapierregister (z.B. auf einer Blockchain) geführt werden können.
- Diese Fondsanteile sind elektronisch und bieten eine Alternative zu traditionellen verbrieften Anteilen. Sie sind jedoch ausschließlich für Sondervermögen (Investmentfonds in Vertragsform) verfügbar.
3. Investmentrechtliche Vorgaben
- Spezialfonds dürfen gemäß § 284 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) direkt in Kryptowerte investieren, sofern bestimmte organisatorische Voraussetzungen erfüllt sind.
- Publikumsfonds hingegen können nur indirekt über Finanzinstrumente investieren, die die Wertentwicklung von Kryptowerten abbilden.
4. Europäische Regulierung durch MiCA
- Die EU-Verordnung „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA), seit Juni 2024 in Kraft, schafft einheitliche Regeln für Kryptoassets und betrifft auch Kryptofonds. Sie verlangt eine Zulassung für Dienstleistungen rund um Kryptoassets und ermöglicht EU-weites Passporting für zugelassene Anbieter.
Welche Vorteile bietet ein Kryptofonds für Investoren?
Die professionelle Verwaltung durch erfahrene Fondsmanager ist einer der Hauptvorteile von Kryptofonds. Sie übernehmen nicht nur die Auswahl der Kryptowährungen, sondern auch die sichere Verwahrung der digitalen Assets. Zudem können Anleger von der Expertise der Manager profitieren, die den Markt kontinuierlich beobachten und analysieren. Daneben müssen Investoren keine eigene Wallet verwalten und können somit über traditionelle Börsen handeln. Auch auf die Verwendung von kryptotypischen Sicherheitsverfahren wie Public Key und Private Key kann verzichtet werden.
Besteuerung von Kryptofonds
Bei der Anlage in Kryptofonds sind besondere steuerliche Regelungen zu beachten. Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Die steuerliche Behandlung kann sich jedoch je nach Konstruktion des Fonds und Haltedauer unterscheiden. Hier kommt es auf die genaue Ausgestaltung des Einzelfalls an. Gern prüfen wir Ihre konkrete Situation.
Unsere Beratungsleistungen bei Kryptofonds
Unser Team aus Fachanwälten und Steuerberatern unterstützt Sie bei allen rechtlichen und gerne auch steuerlichen Fragen rund um Investments in Kryptofonds. Von der Prüfung der Fondsdokumentation bis zur steueroptimalen Gestaltung Ihrer Anlage stehen wir Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Sie bei:
- Erlangung einer Erlaubnis als Kapitalverwaltungsgesellschaft
- Implementierung und Aufrechterhaltung eines ordentlichen Geschäftsbetriebs
- Strukturierung der Fondsbedingungen
- Vertriebsrechtlichen Fragestellungen
- Klärung der korrekten Besteuerung auf Anlegerebene
Ihr Rechtsanwalt für Kryptofonds
Wir vertreten Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden und stellen die Rechtsbeziehungen zu Ihren Kunden auf ein sicheres rechtliches Fundament. Unsere Steuerabteilung steht zudem bei allen Steuerfragen rund um Kryptofonds zur Seite. Sie erreichen unsere Berater für Kryptofonds am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch unter 069 76 75 77 85 28.
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