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Spenden in Bitcoin und anderen Kryptowährungen

Beratung zum Spendensammeln mit Kryptos

Rasante Kurssteigerungen von Bitcoin und anderen Kryptowährungen haben weltweit viele Menschen reich gemacht. Auch in Deutschland gibt es unzählige Kryptomillionäre, die sich engagieren und Gutes tun wollen. Trotz des gewaltigen Potentials akzeptieren nur wenige Nonprofit-Organisationen bislang Spenden in Kryptowährungen. Ein Fehler, den NPOs schnell korrigieren sollten?

Großes Potential für Nonprofit-Organisationen

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass mit den Kursen auch die Anzahl der Spenden in Kryptowährungen gestiegen ist. In den USA haben Nonprofit-Organisationen 2017 rund 70 Millionen Dollar in Form von Bitcoin, Ethereum und Co. eingesammelt. Viele, die durch Kryptowährungen reich geworden sind, wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben. Daneben spielen auch steuerliche Überlegungen eine Rolle und veranlassen immer mehr Investoren dazu, Kryptowährungen zu spenden.

Unsere Beratungspraxis im Steuerrecht für Kryptowährungen zeigt: Auch in Deutschland besteht ein großes Spendenpotential. Dabei muss niemand Angst vor technischen Hürden haben – der Erhalt und die Verwertung von Spenden in Kryptowährungen lassen sich leicht umsetzen.

Video: Spenden in Kryptowährungen

Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Philipp Hornung im Video:

  • Warum sollten NPOs Spenden in Kryptowährungen annehmen?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Kryptospenden?
  • Was gibt es bei solchen Spenden zu beachten?
  • Wie sollten NPOs bei der Implementierung vorgehen?

Rechtliche Rahmenbedingungen für Kryptospenden abklären

Von der Finanzverwaltung existieren keine ausdrücklichen Vorgaben, wie Spenden in Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind. Zurückhaltung ist trotzdem fehl am Platz. Kryptowährungen sind nämlich sogenannte Sachspenden, sodass sich nur wenige rechtliche Fragen stellen:

  • Sind anonyme Spenden möglich oder muss ich jeden Spender namentlich identifizieren?
  • Welches Formular verwende ich für die Zuwendungsbestätigung und welchen Wert haben die gespendeten Kryptowährungen?
  • Muss ich die erhaltenen Einheiten in Bitcoin, Ethereum und Ripple unmittelbar für meine steuerbegünstigten Zwecke verwenden oder kann ich die Kryptowährungen veräußern?
  • Wie viele Steuern muss ich auf Gewinne zahlen, und bin ich gewerblich tätig, wenn ich viele Kryptowährungen erhalte und verkaufe?

Unsere Beratungsleistungen für Spenden in Kryptowährungen

Unsere Berater für Spendenrecht und das Recht kryptografischer Währungen beantworten diese Fragen individuell für Ihre NPO. Die Angst vor steuerlichen Konsequenzen wie

ist nicht notwendig. Wir unterstützen Sie, rechtssicher das Spendenpotential für Kryptowährungen zu nutzen.

Ihr Anwalt für das Spendensammeln mit Kryptowährungen

Sie möchten Ihre gemeinnützige Einrichtung für Spenden in Kryptowährungen rechtssicher aufstellen? Unsere Experten für Spendenrecht beraten Sie gern. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Johannes Fein sowie Rechtsanwalt Stefan Winheller (beide Fachanwälte für Steuerrecht). Sie erreichen uns per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).

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