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Rasante Kurssteigerungen von Bitcoin und anderen Kryptowährungen haben weltweit viele Menschen reich gemacht. Auch in Deutschland gibt es unzählige Kryptomillionäre, die sich engagieren und Gutes tun wollen. Trotz des gewaltigen Potentials akzeptieren nur wenige Nonprofit-Organisationen bislang Spenden in Kryptowährungen. Ein Fehler, den NPOs schnell korrigieren sollten?
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass mit den Kursen auch die Anzahl der Spenden in Kryptowährungen gestiegen ist. In den USA haben Nonprofit-Organisationen 2017 rund 70 Millionen Dollar in Form von Bitcoin, Ethereum und Co. eingesammelt. Viele, die durch Kryptowährungen reich geworden sind, wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben. Daneben spielen auch steuerliche Überlegungen eine Rolle und veranlassen immer mehr Investoren dazu, Kryptowährungen zu spenden.
Unsere Beratungspraxis im Steuerrecht für Kryptowährungen zeigt: Auch in Deutschland besteht ein großes Spendenpotential. Dabei muss niemand Angst vor technischen Hürden haben – der Erhalt und die Verwertung von Spenden in Kryptowährungen lassen sich leicht umsetzen.
Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Philipp Hornung im Video:
Von der Finanzverwaltung existieren keine ausdrücklichen Vorgaben, wie Spenden in Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind. Zurückhaltung ist trotzdem fehl am Platz. Kryptowährungen sind nämlich sogenannte Sachspenden, sodass sich nur wenige rechtliche Fragen stellen:
Unsere Berater für Spendenrecht und das Recht kryptografischer Währungen beantworten diese Fragen individuell für Ihre NPO. Die Angst vor steuerlichen Konsequenzen wie
ist nicht notwendig. Wir unterstützen Sie, rechtssicher das Spendenpotential für Kryptowährungen zu nutzen.
Sie möchten Ihre gemeinnützige Einrichtung für Spenden in Kryptowährungen rechtssicher aufstellen? Unsere Experten für Spendenrecht beraten Sie gern. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Johannes Fein sowie Rechtsanwalt Stefan Winheller (beide Fachanwälte für Steuerrecht). Sie erreichen uns per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht Dr. Thomas Dehesselles wurde vom Wirtschaftsmagazin WiWo erneut ausgezeichnet.