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Dr. Eric Uftring ist neben dem Steuerrecht seit mehr als 13 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Seine Kerngebiete sind die Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung. Er erstellt geeignete Leih-Arbeitsverträge und Überlassungsverträge und in diesem Zusammenhang auch Werk-, Dienst- und Dienstleistungsverträge. Eric Uftring begleitet Prüfverfahren nach § 7 AÜG und vertritt bei sämtlichen Belangen gegenüber der Agentur für Arbeit, insbesondere bei der Antragstellung und der laufenden Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung sowie bei der (befristeten und unbefristeten) Verlängerung der Erlaubnis. Er erstellt außerdem fachspezifische Gutachten und berät bei Auseinandersetzungen zwischen Entleihern und Verleihern.
Daneben gestaltet und optimiert er Aufhebungsverträge/Abwicklungsverträge und begleitet Umstrukturierungsvorhaben und M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge).
Umfassende außergerichtliche und gerichtliche Berufserfahrung hat er in Fragen zur Beendigung (Befristung, Kündigung) von Arbeits-/Dienstverhältnissen, bzgl. Statusfragen, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen, Haftungsfragen, zu den Anforderungen betreffend die Gleichbehandlung (AGG), in Fragen zur Scheinselbständigkeit, zur Eingruppierung und Versetzung, im Hinblick auf Zeugnisstreitigkeiten, Zielvereinbarungen und im Handelsvertreterrecht – stets auch unter Berücksichtigung damit zusammenhängender sozial- und steuerrechtlicher Fragen.
Eric Uftring berät vorwiegend die Arbeitgeberseite – gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen –, die er nicht zuletzt im Fall von Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und sonstigen Personalvertretungen unterstützt.
Sein praktisches Wissen gibt Rechtsanwalt Dr. Uftring als gefragter Referent u.a. in Seminaren der Steuerfachschule Dr. Endriss weiter. Daneben schult er regelmäßig Führungskräfte.
Vor seiner Tätigkeit bei WINHELLER war Rechtsanwalt Dr. Uftring für viele Jahre für eine renommierte Frankfurter Arbeitsrechtskanzlei tätig.
Das Studium der Rechtswissenschaften begann Eric Uftring an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Die zweite Hälfte seines Studiums absolvierte er an der Bayerischen Julius-Maximilians Universität in Würzburg. Nach dem Ende des Studiums führte er teilweise parallel zu seinem Referendariat das Promotionsverfahren durch. Das Referendariat leistete er in einer internationalen Großkanzlei ab. Sein Promotionsverfahren wurde durch das Europäische Rechtszentrum gefördert.
Dr. Eric Uftring mit einem umfassenden Beitrag zur Arbeitnehmerüberlassung im Praxishandbuch Arbeitsrecht.
Deutsch, Englisch
17.02.2023 - Dr. Eric Uftring
Arbeitnehmerüberlassung: Art des Weisungsrechts des Kunden entscheidend
29.12.2022 - Dr. Eric Uftring
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt