Falschberatung Kapitalanlage | Verluste mit Geldanlage
Beratung für Anleger und Investoren
Wir vertreten sowohl Anleger geschlossener und offener Fonds als auch Aktionäre und Inhaber von Anleihen, Zertifikaten und sonstigen Wertpapieren gegen Banken, freie Anlageberater und Anlagevermittler, Vermögensverwalter, Emittenten von Wertpapieren und Anbieter sonstiger Vermögensanlagen.
Schadensersatzansprüche von Anlegern können auf den unterschiedlichsten Gründen beruhen:
- Falschberatung durch die Bank oder den Anlageberater,
- klassischer und komplexer Kapitalanlagebetrug,
- aber auch fehlerhafte Prospekt- und Ad-hoc-Informationen bieten Ansätze für eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Anleger und Investoren.
Falschberatung durch Bank und freie Anlageberater
Wie Tests unabhängiger Einrichtungen (z.B. "Finanztest" der Stiftung Warentest) immer wieder bestätigen, leisten einige Banken nur unzureichend, wenn es um die Aufklärung ihrer Kunden und seriöse Anlageberatungsleistungen geht: Falschberatungen sind an der Tagesordnung und risikobehaftete Anlageprodukte werden immer noch viel zu häufig als äußerst sicher angepriesen und den Kunden verkauft.
Selbst Fälle, in denen Kunden nicht über vereinbarte Innenprovisionen (sog. Kick-Backs) aufgeklärt werden, gibt es gelegentlich noch immer, obwohl der BGH bereits 2006 bestätigte, dass Banken ihre Kunden über solche Rückvergütungen aufklären müssen (vgl. BGH v. 19.12.2006, XI ZR 56/05). Denn nur dann, wenn ein Anleger weiß, wie hoch das Eigeninteresse seiner Bank an der Vermittlung einer Kapitalanlage ist, kann er einschätzen, ob die Anlageempfehlung im Kundeninteresse oder zumindest auch im Provisionsinteresse der beratenden Bank erfolgt.
Stiftung Warentest listet WINHELLER als Spezialist bei Schadenersatz-/Widerrufsfällen
Auf den Sonderseiten zum Thema Immobilienkredite: So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus wurde WINHELLER in die Liste der erfolgreich agierenden Rechtsanwaltskanzleien aufgenommen. Gelistet wurden nur Kanzleien, die einschlägige Erfolge bei Widerrufsfällen vorweisen können.
Fehlverhalten von Managern und Initiatoren
Doch nicht nur eine schlechte Anlageberatung kann Schadensersatzansprüche begründen. Selbstverständlich können auch dann Ansprüche gegeben sein, wenn sich die verantwortlichen Herausgeber eines Anlageprodukts, wie z.B.
- Fondsmanager,
- Vorstände und Geschäftsführer oder
- im Rahmen der Produktkonzeption beteiligte Berater, die besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen haben,
gesetzeswidrig verhalten haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihnen Straftaten wie
- Untreue,
- Betrug oder
- der Betrieb von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäft ohne eine nach § 32 KWG erforderliche Lizenz der BaFin
vorgeworfen werden können.
Hilfe bei Falschberatung durch Banken oder Anlageberater
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben in den vergangenen Jahren für unsere Mandanten zahlreiche Verfahren gegen nahezu sämtliche Großbanken geführt und sind erfahrene unabhängige Berater, wenn es um Fälle der Falschberatung durch Banken oder Anlageberater geht.
Viele der von uns geführten Verfahren konnten wir außergerichtlich, z.T. im Vergleichswege, abschließen. Selbstverständlich kämpfen wir aber auch engagiert vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Bevor wir das tun, prüfen wir in jedem Einzelfall sorgfältig, ob die Erfolgsaussichten ein gerichtliches Vorgehen erlauben.
Ihr Anwalt für Anlageberatung
Sie wurden falsch beraten und haben Geld verloren? Unsere Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht setzen Ihre Ansprüche durch!
Sie erreichen uns am einfachsten per Mail (info@winheller.com) oder auch telefonisch (069 76 75 77 80).
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