Kanzlei für hybride Mitgliederversammlungen im Verein

Hybride Mitgliederversammlung im Verein: lokal und digital

Bis 2019 fanden die meisten Mitgliederversammlungen (MV) noch in Form von Präsenzveranstaltungen statt. Seit 2020 sind solche Präsenzversammlungen durch die Verbreitung des Coronavirus jedoch nicht mehr ohne Weiteres möglich. Einschränkungen und Abstandsregeln verhindern eine Durchführung in üblicher Form. Damit Vereine dennoch handlungsfähig bleiben, hat die Bundesregierung über Sonderregelungen den Weg zur virtuellen Mitgliederversammlung frei gemacht. Mittlerweile wird trotz gesunkener Infektionszahlen deutlich, dass Vereine und ihre Mitglieder Gefallen an der virtuellen Versammlung und ihren zahlreichen Vorteilen gefunden haben. Viele möchten auch in Zukunft auf eine digitale Teilnahme daher nicht mehr verzichten. Die Lösung: die hybride Mitgliederversammlung für Vereine und Verbände!

Beratung zur hybriden Mitgliederversammlung

Was sind hybride Mitgliederversammlungen?

Bei einer hybriden Mitgliederversammlung nimmt ein Teil der Mitglieder virtuell teil. Alle anderen Mitglieder sind physisch am Versammlungsort präsent. Für die Versammlung macht es jedoch keinen Unterschied, ob ein Mitglied virtuell oder vor Ort teilnimmt. Beide 

  • wurden satzungsgemäß eingeladen, 
  • können von ihrem Rederecht Gebrauch machen,
  • haben dieselbe Stimme bei Wahlen und Abstimmungen und 
  • könnten Satzungsänderungsanträge vorstellen bzw. verteidigen.

Hybride Versammlungen rechtssicher durchführen

Vorteile der hybriden Mitgliederversammlung

Entscheiden sich Vereine oder Verbände für die Durchführung der Mitgliederversammlung als hybride Variante, geben sie ihren Mitgliedern eine völlig neue Wahlmöglichkeit, nämlich der MV ohne Anreise von zuhause aus beizuwohnen oder – wie gehabt – zur Präsenzveranstaltung anzureisen. Gerade Großvereine können so von mehr Mitgliederbeteiligung profitieren, da für viele Mitglieder eine zeitaufwendige lange Anreise der Haupthinderungsgrund für die Teilnahme an der jährlichen MV ist.
Die Alternative, virtuell teilzunehmen, schont dann nicht nur die Nerven, sondern auch Umwelt und Geldbeutel.

Höhere Teilnahmequote durch virtuelle Option

Die Durchführung von virtuellen und hybriden Versammlungen ist für Vereine und Mitglieder gleichermaßen attraktiv und wird nach unserer Erfahrung aus vielen begleiteten Mitgliederversammlungen durchweg positiv aufgenommen. Die hybride Form der MV wird sich sicher daher nach und nach als neuer „Standard“ etablieren, auch nach der Coronapandemie. Auch Vereine, die bereits Erfahrungen mit rein virtuellen Mitgliederversammlungen sammeln konnten, sind überzeugt von dieser Entwicklung.

Positiver Nebeneffekt: Viele der von uns begleiteten Mitgliederversammlungen können einen regen Teilnehmerzuwachs verzeichnen. Dies stärkt den demokratisch geprägten Charakter von Vereinen.

Wie werden hybride MVs technisch realisiert?

Bei der Durchführung einer hybriden Mitgliederversammlung möchten alle Teilnehmenden von zuhause eine guten „Blick“ auf das Geschehen vor Ort haben. Daher bietet es sich an, Vorstand, Podium und Publikum mit entsprechender Technik mit Bild und Ton zu übertragen. Dies lässt sich relativ einfach über entsprechendes Videoequipment bewerkstelligen. Gerade bei Großvereinen bietet es sich an, dabei über eine Art Regie die Live-Bilder auszuwählen.

Aber auch bei Redebeiträgen aus dem Web möchten Anwesende der Präsenzveranstaltung über Video sehen können, wer genau da gerade spricht. Dies lässt sich über Streamingsoftware und das Aufstellen von Bildschirmen vor Ort ganz einfach lösen. WINHELLER bietet mit seinen Technikpartnern dafür ein Rundum-Sorglos-Paket an. Hier erfahren Sie mehr.

Hybride Mitgliederversammlung über die Satzung ermöglichen

Aufgrund der zum 31.08.2022 ausgelaufenen Ausnahmeregelungen ist aktuell eine Satzungsgrundlage zwingend erforderlich. Aktuell läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des BGB, damit digitale Versammlungen auch ohne Satzungsgrundlage möglich sind, doch bis zum Erlass eines solchen Gesetzes sind Vereine und Stiftungen auf eine Satzungsregel angewiesen, die die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung erlaubt. Gern unterstützen wir auch Ihren Verein sowohl bei der konkreten Formulierung der Satzungsänderung als auch bei der rechtssicheren Durchführung der hybriden MV.

Unsere Beratungsleistungen rund um die hybride Versammlung

Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie bei

  • der rechtssicheren Gestaltung von Satzungsregelungen für virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen,
  • dem Entwurf der Einladung zur hybriden Mitgliederversammlung,
  • der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (z.B. Protokollerstellung) von hybriden Mitgliederversammlungen,
  • der Gewährleistung von rechtlich ordnungsgemäßen Beschlussfassungen Ihres Vereines bei hybriden Mitgliederversammlungen,
  • der Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen und
  • allen DSGVO-Informationspflichten.

Ihr Anwalt für hybride Mitgliederversammlungen

Sie haben Fragen zur Digitalisierung Ihrer Mitgliederversammlung, suchen einen externen Versammlungsleiter oder wollen die Mitgliederversammlung zum Teil online abhalten? Ihre Ansprechpartner in Sachen hybrider MV:

Kommen Sie jederzeit mit Ihren Fragen auf uns zu – wir unterstützen Sie gern! Sie erreichen unsere Anwälte am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).

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