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2009 löste ein/e unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto agierende/r Entwickler/in ein altes kryptografisches Problem: die dezentrale Speicherung von Informationen ohne notwendiges gegenseitiges Vertrauen. Seine Idee war die sogenannte Blockchain. Dabei werden Informationen in sogenannten Blöcken gespeichert.
Eine Blockchain beginnt jeweils mit dem ersten, dem sogenannten Genesisblock. Dieser verfügt über einen sogenannten Hash, eine eindeutige Identifikationsnummer.
Um einen neuen Block zu erzeugen, muss, basierend auf diesem Hash, eine schwierige kryptografische Rechenoperation gelöst werden. Sobald dies geschieht, werden die bis dahin aufgelaufenen Informationen in den neuen Block geschrieben und dieser an den vorherigen Block angehängt. Es entsteht also tatsächlich eine Kette von Blöcken – eine Blockchain.
Die erste und bekannteste Anwendung, die mit einer solchen Blockchain funktioniert ist Bitcoin. Bitcoin ist eine virtuelle Währung und digitaler Wertspeicher.
Bitcoin existiert ausschließlich digital einsehbar in der Blockchain. Nutzer können einander Bitcoins schicken, ohne dafür auf Banken oder eine andere zentrale Clearingstelle angewiesen zu sein. Stattdessen werden alle nötigen Transaktionsinformationen in der Blockchain gespeichert.
Bitcoins sind damit im Prinzip nichts anderes als ein paar Zeilen Code im Internet. Es gibt keinen Staat, der den Wert von Bitcoin garantiert oder neue Bitcoin aus dem Nichts schaffen könnte. Dies macht Bitcoin und andere Kryptowährungen gerade in Währungskrisen und Inflationsphasen attraktiv.
Da Bitcoin zahlreiche Nachahmer wie
gefunden hat, gehören Rechtsfragen zur Nutzung von Blockchains (Kryptorecht) mittlerweile auch in Deutschland zum Alltag.
Mit der verstärkten Medienpräsenz und der großen Verbreitung von Kryptowährungen als Assetklasse und Zahlungsmittel existieren heute zahlreiche Geschäftsmodelle, die von Krypto-Unternehmen im In- und Ausland betrieben werden.
Das "Bitcoinrecht" ist somit sowohl für die im Wesentlichen passiven Nutzer von Bitcoin als auch für die im „Bitcoin-Geschäft“ aktiven Finanzdienstleister und Unternehmen von Bedeutung. Von besonderer Tragweite sind die rechtlichen und steuerlichen Fragen für die Marktteilnehmer:innen – nicht zuletzt auch deswegen, weil zwar für einige Fragen rund um die Themen Bitcoin, Recht und Steuern (Bitcoin-Besteuerung) bereits Antworten vorliegen, andere Krypto-Rechtsfragen aber noch immer ungeklärt sind.
Rechtsanwältin Olga Stepanova zeigt im Podcast Blockchain im Zivilprozess – „War stories“ und Ideen für die Zukunft, dass es zum Thema Blockchain genauso Rechtsstreitigkeiten geben kann wie zu anderen Bereichen. Anhand von Beispielen aus eigener Erfahrung erklärt sie, warum Blockchain für Richter kein einfaches Thema ist. Hören Sie hier den kompletten Podcast.
Der Anwendungsbereich der Blockchain geht weit über Kryptowährungen hinaus. Die Technologie, Informationen manipulationssicher dezentral zu speichern und zu transferieren, ermöglicht in allen Bereichen der Gesellschaft neue Geschäfts- und Zahlungsmodelle:
Bitcoin Deutschland AG
Coinfinity GmbH
First Coin GmbH
Dash Embassy D-A-CH UG (haftungsbeschränkt)
Neben den technischen Voraussetzungen ist bei der Implementierung einer Blockchain auch der rechtliche Rahmen zu beachten. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kryptowährungen und Token als Kryptowerte und damit ggf. auch als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes eingestuft. Zahlreiche Aktivitäten rund um Ethereum und andere Token erfordern damit eine bankaufsichtsrechtliche Erlaubnis.
Daneben ist bei der Durchführung von Zahlungsvorgängen stets auch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu beachten. Je nach Einsatzgebiet der Blockchain kann auch hiernach eine ZAG-Erlaubnis der BaFin notwendig sein. Daneben sind auch zivil- und steuerrechtliche Fragen zu klären:
Wer daher ein Geschäftsmodell auf Blockchain-Basis aufbauen oder seine bestehende Unternehmung mittels Blockchain-Technologie modernisieren möchte, sollte daher frühzeitig kompetenten Rechtsrat einholen.
Gern entwickeln wir mit Ihnen unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen das am besten geeignete Modell zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. Dabei ist nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch ein gutes Verständnis dieser neuen Technologien erforderlich.
Unsere Kanzlei begleitet seit Jahren Unternehmen im Bitcoin- und Blockchain-Bereich. So entstand unter anderem das „Haftungsdach” des Betreibers Bitcoin Deutschland AG und die erste Krypto-Stifgung Deutschlands (IOTA Stiftung). Wir stehen im ständigen Kontakt mit den Aufsichtsbehörden und sind auch international mit zahlreichen Experten bestens vernetzt.
Gerne erteilen wir Ihnen Rechtsrat rund um Bitcoin, Blockchain, Kryptorecht und Kryptowährungen. Wir vertreten Sie kompetent gegenüber den Aufsichtsbehörden und stellen auch die Rechtsbeziehungen zu Ihren Kunden auf ein sicheres rechtliches Fundament. Unsere Steuerabteilung steht zudem bei der Steuerberatung für Bitcoins und Kryptowährungen zur Seite.
Ihre Ansprechpartner zu allen Fragen rund um Blockchain, kryptographische Währungen, insbesondere Bitcoin, und die einschlägigen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen sind
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch unter 069 76 75 77 80.
08.03.2023 - Stefan Winheller
Bonuszahlungen vom Arbeitgeber: Sind Kryptowährungen steuerfreie Sachbezüge?