Rechtsberatung für politisch aktive Organisationen

Politisch aktive Organisationen

Rechtsberatung für politisch tätige NPOs

Gemeinnützige Körperschaften sind gelegentlich auch politisch aktiv – manche mehr, manche weniger. Das ist auch naheliegend, immerhin fördert gemeinnütziges Wirken das Gemeinwohl und spricht damit bedeutende gesellschaftliche Themen an. Gemeinnütziges Handeln ist damit regelmäßig auch politisch gefärbt.

Beratung für politische Organisationen

Politische Zwecke sind nicht gemeinnützig

Organisationen, die satzungsmäßig oder tatsächlich politische Zwecke verfolgen, können allerdings nicht gemeinnützig sein. Das Gemeinnützigkeitsrecht erkennt politische Zwecke nämlich nicht als gemeinnützig an. Die fehlende Gemeinnützigkeit hat diverse Nachteile, z.B.: 

  • Organisationen, die nicht gemeinnützig sind, dürfen keine Spendenbescheinigungen ausstellen, die die Spender nutzen könnten, um ihre Spenden als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen. 
  • Die Gemeinnützigkeit wird vielfach als eine Art „Gütesiegel“ verstanden. Ein Entzug ist imageschädigend.  
  • Auch Zuschüsse oder Fördergelder werden häufig exklusiv nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.

Regeln der Parteienfinanzierung

Hintergrund für den Ausschluss politischer Zwecke aus dem Katalog der gemeinnützigen Zwecke ist ein verfassungsrechtlicher: Der Gesetzgeber will verhindern, dass durch die Hintertür, nämlich über gemeinnützige Organisationen, Parteien unterstützt werden und damit die politische Willensbildung finanziert wird. Spenden an Parteien sind nämlich bewusst nur in begrenzter Höhe steuerlich absetzbar: vermögende Menschen sollen keinen stärkeren Einfluss auf Parteien erhalten als weniger vermögende Bürger. Der Abzug von Spenden an gemeinnützige Organisationen hingegen ist in weit höherem Umfang möglich und der Spendenabzug ist zudem unbegrenzt vortragsfähig. 

Außerdem können auch Unternehmen (GmbHs, AGs etc.) ihre Spenden an gemeinnützige Organisationen geltend machen – Parteispenden können sie demgegenüber nicht absetzen. Könnten gemeinnützige Organisationen mit ihren vereinnahmten Spenden politische Entscheidungen beeinflussen, würde dies daher die strengen Regeln der Parteienfinanzierung umgehen.

Schwierige Abgrenzung: Wie viel Politik ist noch gemeinnützig?

Die Abgrenzung zwischen einerseits noch gemeinnützigkeitsrechtlich und verfassungsrechtlich zulässiger politischer Betätigung und andererseits einem Zuviel an politischem Wirken durch gemeinnützige Organisationen ist äußerst schwierig. Es verwundert daher nicht, dass in der Praxis der Status der Gemeinnützigkeit häufig am seidenen Faden hängt. Viele Organisationen sind entsprechend verunsichert und fragen sich, ob ihnen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht.

Politische Betätigungen von NPOs

Position des Bundesfinanzhofs in Sachen BUND und attac

Die Gerichte haben sich immerhin bereits mehrfach mit der Thematik befasst. In zwei wichtigen Entscheidungen hat der BFH die Grundlinien vorgezeichnet, die gemeinnützige Organisationen beachten müssen. 

  • 2017 hatte der BFH über die politischen Aktivitäten des BUND e.V. Landesverband Hamburg zu befinden und akzeptierte sie als gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich
  • 2019 beschäftigte sich der BFH mit der Frage, ob die Aktivistenorganisation attac gemeinnützig sein könne und verneinte das, nachdem die Vorinstanz das noch anders gesehen hatte. Dem BFH zufolge erfüllt eine Organisation dann keine gemeinnützigen Zwecke, wenn sie politische Zwecke durch die Einflussnahme auf die politische Willensbildung verfolgt. 

Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Change.org

Im Zusammenhang mit politischen Betätigungen entzog die Berliner Finanzverwaltung der Petitionsplattform Change.org die Gemeinnützigkeit. Grund hierfür war der Umstand, dass Nutzer auch Petitionen, die sich gegen private Organisationen richten, erstellen konnten. Aus Sicht der Finanzbehörde seien aber nur Petitionen an staatliche Stellen vom Satzungszweck der „Förderung des demokratischen Staatswesens“ abgedeckt.

Diese acht Grundsätze sollten politisch aktive Organisationen beachten

Zusammenfassend gelten daher die folgenden Grundsätze:

  1. Politische Betätigungen sind kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck
  2. Politische Tätigkeiten, die überhandnehmen und zum selbstständigen Zweck neben den gemeinnützigen Zweck der Körperschaft treten, sind schädlich
  3. Eine Einflussnahme der politischen Willensbildung ist gemeinnützigkeitsrechtlich aber dann zulässig, wenn die gemeinnützige Körperschaft damit einem im Gesetz (und in der Satzung) aufgeführten gemeinnützigen Zweck (z.B. Naturschutz, Völkerverständigung, Bildung und Erziehung) dient
  4. Gemeinnützige Organisationen dürfen sich im Rahmen der politischen Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens zwar politisch äußern, jedoch müssen sie sich dabei ihre geistige Offenheit bewahren. 
  5. Sie dürfen auf politische Missstände hinweisen und Lösungsvorschläge unterbreiten, ihre Arbeit darf jedoch nicht von politischem Aktivismus geprägt sein und von dem gezielten Versuch, die genehme politische Auffassung durchzusetzen.
  6. Die politische Betätigung muss parteipolitisch neutral bleiben. 
  7. Die politischen Inhalte müssen einen informativen Charakter aufweisen, also sowohl objektiv als auch sachlich fundiert sein.
  8. Die gemeinnützige Körperschaft muss sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen, d.h. insb. die freiheitliche demokratische Grundordnung achten und darf sich für ihre Betätigungen keiner rechtswidrigen Mittel bedienen (rechtswidrige Straßenblockaden, Anwendung von Gewalt, unangemeldete Versammlungen, Hausfriedensbruch etc.).

Harsche Kritik aus der Zivilgesellschaft

Insbesondere der Entzug der Gemeinnützigkeit von attac durch die Entscheidung des BFH und auch der Verlust der Gemeinnützigkeit von Change.org durch die Berliner Finanzverwaltung hat viel Kritik aus der Zivilgesellschaft heraufbeschworen. Hintergrund dafür ist sicherlich zum einen das komplexe Geflecht aus gemeinnützigkeitsrechtlichen, spendenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Argumenten, das einfachen Lösungen im Weg steht.

Außerdem verschärft die Erwartungshaltung der Zivilgesellschaft, dass auch politisches Wirken wie selbstverständlich gemeinnützig sein muss, die Fronten. Immerhin ist die Zivilgesellschaft von dem Selbstverständnis geprägt, nicht nur auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam machen, sondern auch aktiv auf Veränderungen hinwirken zu wollen und zwar durchaus auch auf drastische und aufmerksamkeitserregende Art und Weise.

Politische Bildung bleibt eben theoretisch, wenn sie im stillen Kämmerlein erfolgt. Dem Naturschutz ist weit mehr gedient, wenn tatsächlich mehr Radwege gebaut werden, als wenn in Seminaren darüber lediglich diskutiert wird. Und der Macht der Konzerne und der wirtschaftlichen Lobbygruppen lässt sich eben nicht durch rein theoretische Unterweisungen in „geistiger Offenheit“ wirksam begegnen.

Unsere Beratungsleistungen für politisch tätige Organisationen

Als Ihr Anwalt für politisch tätige Organisationen und Gemeinnützigkeitsrecht unterstützen wir Sie und Ihre politiknahe Organisation bei sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragen. Unsere Leistungen sind vielfältig und umfassen u.a.:

  • Verteidigung der Gemeinnützigkeit: Wir analysieren die konkrete Situation und argumentieren auf Grundlage des Gemeinnützigkeitsrechts, aber auch des Verfassungsrechts. Wir arbeiten z.B. Widersprüche in der bisherigen Rechtsprechung des BFH und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) heraus und begründen, warum das politische Handeln Ihrer Organisation deren gemeinnützige Zwecke fördert, es im Vergleich zu deren sonstigen Aktivitäten nicht überhandnimmt und/oder warum mangels Einflussnahme auf die politische Willensbildung und grundlegender Unterschiede zwischen gemeinnützigen Körperschaften einerseits und politischen Parteien andererseits in Ihrem Fall ein Entzug der Gemeinnützigkeit ungerechtfertigt und unverhältnismäßig ist. 
  • In Zweifelsfällen: Durchführung und Begleitung von Umstrukturierungen und sonstigen Maßnahmen in formeller Hinsicht (Satzung, Geschäftsordnungen, Buchhaltung etc.) und in tatsächlicher Hinsicht (Marketing, Außenauftritt, Spendenaufrufe etc.), die dem Erhalt der Gemeinnützigkeit dienen.
  • Gutachterliche Stellungnahmen zum Thema der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen 
  • Gründungsberatung, d.h. z.B. die Wahl der richtigen Rechtsform – zumeist die des eingetragenen Vereins (e.V.) oder der (gemeinnützigen) Stiftung – und Gestaltung einer geeigneten Satzung 
  • Vertretung im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Prozessvertretung vor den Finanzgerichten und vor dem BFH 
  • Laufende Steuerberatung, wie z.B. die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • Entwicklung und Einführung von Tax Compliance Management Systemen mit einem Schwerpunkt auf gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken

Ihr Anwalt für politisch aktive Organisationen

Sie wollen eine politisch aktive Organisation gründen? Sie sind sich unsicher, ob bestimmte Aktivitäten die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation gefährden? Das Finanzamt hat Ihrer Organisation bereits die Gemeinnützigkeit entzogen und Sie möchten sich dagegen wehren? Unsere Experten im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht helfen Ihnen weiter.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Nutzen Sie unsere professionelle Beratung, bevor Ihre Gemeinnützigkeit in Gefahr ist!

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