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Museen und sonstige Kunst- und Kultureinrichtungen sind wichtige Orte für die Identität, Geschichte und das Selbstverständnis einer Gesellschaft. Sie fördern nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern stellen durch den Kulturtourismus auch einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Die Förderung von Kunst und Kultur ist vom Gesetzgeber auch als gemeinnützig und damit partiell steuerbegünstigt anerkannt. Der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit kultureller Einrichtungen sind allerdings einige Grenzen gesetzt, die beachtet werden müssen, um unnötige finanzielle Risiken zu vermeiden.
Folgende steuerliche Vorteile können Museen sowie sonstige Kunst- und Kultureinrichtungen bei ihnen zuerkannter Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen:
Nicht alle Tätigkeiten von Museen und anderen Kunst- und Kultureinrichtungen sind steuerlich begünstigt. Dabei ist vor allem zwischen dem sog. Zweckbetrieb und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu unterscheiden:
In der Praxis müssen sich Betriebsprüfer und Gerichte immer wieder mit der Frage beschäftigen, ob Einnahmen zum steuerbegünstigen Zweckbetrieb oder zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören. Für die betroffenen Organisationen geht es dabei häufig um viel Geld. Denn werden Einnahmen fälschlicherweise dem Zweckbetrieb zugeordnet, obwohl sie zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören, drohen hohe Steuernachzahlungen. Die steuerliche Einordnung der Tätigkeiten sollte daher stets ein Steuerexperte vornehmen – um zwar vor Aufnahme der Tätigkeit.
Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe können die Gemeinnützigkeit einer Einrichtung gefährden, insbesondere in den folgenden beiden Fällen:
Sollte einer der beiden genannten Fälle dennoch eintreten, droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt und in der Folge hohe Steuernachzahlungen sowie die persönliche Haftung der Verantwortlichen, da sowohl das Finanzamt als auch die Einrichtung selbst die Verantwortlichen auf rückständige Steuerzahlungen bzw. auf Schadensersatz in Haftung nehmen können.
Große Kultureinrichtungen mit intensiven wirtschaftlichen Betätigungen (z.B. im Bereich Merchandising) sind gut beraten, sich über eine Ausgliederung dieser wirtschaftlichen Aktivitäten Gedanken zu machen. Folgende Vorteile sind damit verbunden:
Wir sind seit langem für Museen, Kunst- und Kultureinrichtungen jeglicher Couleur beratend tätig. Ob zu Fragen der Gemeinnützigkeit, zu Umstrukturierungen oder zum Arbeitsrecht – als breit aufgestelltes Expertenteam aus Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Ihre kulturelle Einrichtung in allen steuerlichen und rechtlichen Fragen, z.B. in den folgenden Bereichen:
Sie führen ein Museum oder eine andere Kunst- und Kultureinrichtung und benötigen Hilfe zur richtigen steuerlichen Einordnung von Einnahmen? Sie suchen rechtliche und steuerliche Unterstützung für eine Umstrukturierung? Sie benötigen arbeitsrechtliche Hilfe, z.B. im Hinblick auf die Gestaltung der Arbeitsverträge mit Ihren Mitarbeitern? Wir helfen Ihnen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Ihre Ansprechpartner bei WINHELLER sind
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Rechtsanwalt Alexander Vielwerth nimmt an der Statement-Runde zu pro und contra der Wahl der genossenschaftlichen Rechtsform teil.