Rechtsberatung für Kindergärten und Schulen

Rechtsberatung für Kitas, Schulen, Erwachsenenbildung

WINHELLER vertritt und berät

  • staatliche,
  • kirchliche und auch
  • privat-gemeinnützige

Kindergärten, Kitas und Schulen, die die unterschiedlichsten pädagogischen Konzepte verfolgen. Daneben zählen zahlreiche Träger der Erwachsenenfortbildung zu unseren Mandanten.

Gründung von Kita, Kindergarten und Schule

Volle Klassen, fehlende Kitaplätze und Lehrermangel – aus Sicht vieler Eltern wird der Staat seinem Bildungsauftrag nicht mehr gerecht. Das Vakuum nutzen private Bildungsträger, die auf privat-gemeinnütziger Grundlage in die Lücke vorstoßen und Eltern entsprechende private Bildungsangebote unterbreiten. Daneben schließen sich auch Eltern in Elterninitiativen zusammen und gründen private Kindergärten oder Privatschulen – und können so maßgeblichen Einfluss darauf nehmen, wie ihre Kinder betreut, erzogen und ausgebildet werden.

Anwalt für Kindergärten und Schulen berät bundesweit

Bei Gründung und Aufbau einer privaten Kita oder Schule sind neben den erzieherischen Inhalten allerdings viele rechtliche Fragen zu berücksichtigen: 

  • Die Betreuung von Kindern bedarf z.B. einer Erlaubnis durch das Jugendamt, um die fachgerechte Ausbildung der Erzieher zu gewährleisten. 
  • Die Gründung einer Schule muss ebenfalls genehmigt werden, damit gleiche Standards wie in öffentlichen Schulen sichergestellt und die erworbenen Abschlüsse anerkannt werden können. 

Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich und daher stets im Einzelfall zu betrachten.

Rechtsform für Schule und Kita/Kindergarten

  • Eingetragener Verein (e.V.)
    Früher, vor allem bei Kleingründungen, wurde häufig auf den eingetragenen Verein (e.V.) als Rechtsform zurückgegriffen, vor allem da der Mitgliederwechsel in einem Verein unbürokratisch vollzogen werden kann und die Mitbestimmung der Mitglieder äußerst demokratisch ist. Eine Vereinsgründung ist auch relativ einfach umzusetzen. 
  • Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
    Heute gründen Bildungsträger in aller Regel in Form einer gGmbH. Meist stellt die gGmbH die bessere, weil professionellere Alternative für ein sozialwirtschaftliches Projekt wie die Errichtung eines Kita- oder Schulbetriebs dar, insbesondere dann, wenn der Betreiber eine Mehrzahl von Einrichtungen unterhalten möchte oder die einzelne Einrichtung eine gewisse Größe erreicht hat. 
  • Eingetragene Genossenschaft (e.G.)
    In bestimmten Fällen kann auch die eingetragene Genossenschaft die richtige Wahl sein. Sie empfiehlt sich insbesondere bei einer größeren Anzahl von Mitgliedern und einem hohen persönlichen Engagement der Eltern.

Gemeinnützigkeit für Schule und Kita: Steuerliche Vorteile und Fördermittel

Bildung und Erziehung sind steuerbegünstigte, gemeinnützige Zwecke, bei deren Verfolgung eine Organisation vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden kann. Der Status der Gemeinnützigkeit hat zum einen diverse steuerliche Vorteile. Bei dem Betrieb eines Kindergartens/einer Kita oder einer Schule handelt es sich z.B. um einen sog. steuerlichen Zweckbetrieb, der von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer komplett befreit ist. Die Mehrzahl der Kita- und Schulbetriebe in Deutschland strebt daher den Status der Gemeinnützigkeit an bzw. ist gemeinnützig. Das ist nicht zuletzt auch deswegen der Fall, weil vielfach die Vergabe staatlicher und kommunaler Fördermittel am Status der Gemeinnützigkeit hängt.

Betriebs-Kita - Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht

Achtung: Betriebs-Kitas

Was die Gemeinnützigkeit angeht, müssen Betreiber von Betriebs-Kitas allerdings Vorsicht walten lassen: Kitas, die Kindern kooperierender Unternehmen den Vortritt bei der Belegung zusichern, sind nämlich möglicherweise nicht gemeinnützig oder begründen gegebenenfalls einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das kann sowohl erhebliche steuerliche Auswirkungen haben (bis hin zum Entzug der Gemeinnützigkeit) als auch ein Hindernis für die staatliche Zuschussgewährung sein. Betreiber von Betriebs-Kitas sollten ihr Geschäftsmodell daher regelmäßig prüfen lassen.

Gemeinnützige Erwachsenenbildung

Auch die private Erwachsenenbildung in Deutschland wird von gemeinnützigen Einrichtungen dominiert, seien es selbstständige Träger, die bestimmte Fortbildungsangebote für Erwachsene kreieren oder seien es in eine Verbandsstruktur eingegliederte Tochtergesellschaften, über die spezielle Bildungsangebote für die Mitglieder vertrieben werden. Die steuerlichen Vorteile im Vergleich zur gewerblichen Konkurrenz können enorm sein – sowohl in Sachen Körperschaft- und Gewerbesteuer als auch in Bezug auf die Umsatzsteuer

Von Umsatzsteuerbefreiungen können übrigens auch Berufsverbände profitieren, die Bildungsleistungen anbieten.

Rechts- und Steuerberatung für Bildungsträger

Unsere erfahrenen Fachanwälte und Steuerberater sind Ihnen gern bei der Gründung und der laufenden Beratung Ihres Bildungsträgers (Kindergarten, Kita, Schule, Erwachsenenbildung) behilflich. Wir bieten Ihnen sowohl Rechtsberatung als auch fortlaufend Steuerberatung. Unsere Leistungen umfassen u.a.:

  • die Beantragung der Betriebserlaubnis und sonstige Genehmigungen bei den zuständigen Behörden,
  • die Empfehlung der für Ihr Projekt sinnvollen Rechtsform,
  • die Beantragung von öffentlichen oder privaten Fördermitteln,
  • die Gestaltung der Satzung für Ihren Träger,
  • die Durchführung von Mitglieder- oder Gesellschafterversammlungen,
  • Anpassungen von Geschäftsmodellen zum Schutz der Gemeinnützigkeit (insb. bei Betriebs-Kita-Trägern),
  • gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, z.B. zum Zweck der Haftungsreduzierung oder der steuerlichen Optimierung,  
  • lfd. steuerliche Beratung inkl. der notwendigen Buchhaltungs- und Jahresabschlussarbeiten.

Ihr Anwalt für Träger von Kitas, Schulen und Erwachsenenbildung

Ihre Ansprechpartner für Kitas, Kindergärten, Schulen und sonstige Träger von Erwachsenenfortbildung sind Ihnen gerne behilflich. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 80).

Melden Sie sich einfach bei uns. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie bei Ihren Vorhaben.

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Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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