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WINHELLER vertritt und berät
Kindergärten, Kitas und Schulen, die die unterschiedlichsten pädagogischen Konzepte verfolgen. Daneben zählen zahlreiche Träger der Erwachsenenfortbildung zu unseren Mandanten.
Volle Klassen, fehlende Kitaplätze und Lehrermangel – aus Sicht vieler Eltern wird der Staat seinem Bildungsauftrag nicht mehr gerecht. Das Vakuum nutzen private Bildungsträger, die auf privat-gemeinnütziger Grundlage in die Lücke vorstoßen und Eltern entsprechende private Bildungsangebote unterbreiten. Daneben schließen sich auch Eltern in Elterninitiativen zusammen und gründen private Kindergärten oder Privatschulen – und können so maßgeblichen Einfluss darauf nehmen, wie ihre Kinder betreut, erzogen und ausgebildet werden.
Bei Gründung und Aufbau einer privaten Kita oder Schule sind neben den erzieherischen Inhalten allerdings viele rechtliche Fragen zu berücksichtigen:
Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich und daher stets im Einzelfall zu betrachten.
Bildung und Erziehung sind steuerbegünstigte, gemeinnützige Zwecke, bei deren Verfolgung eine Organisation vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden kann. Der Status der Gemeinnützigkeit hat zum einen diverse steuerliche Vorteile. Bei dem Betrieb eines Kindergartens/einer Kita oder einer Schule handelt es sich z.B. um einen sog. steuerlichen Zweckbetrieb, der von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer komplett befreit ist. Die Mehrzahl der Kita- und Schulbetriebe in Deutschland strebt daher den Status der Gemeinnützigkeit an bzw. ist gemeinnützig. Das ist nicht zuletzt auch deswegen der Fall, weil vielfach die Vergabe staatlicher und kommunaler Fördermittel am Status der Gemeinnützigkeit hängt.
Was die Gemeinnützigkeit angeht, müssen Betreiber von Betriebs-Kitas allerdings Vorsicht walten lassen: Kitas, die Kindern kooperierender Unternehmen den Vortritt bei der Belegung zusichern, sind nämlich möglicherweise nicht gemeinnützig oder begründen gegebenenfalls einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das kann sowohl erhebliche steuerliche Auswirkungen haben (bis hin zum Entzug der Gemeinnützigkeit) als auch ein Hindernis für die staatliche Zuschussgewährung sein. Betreiber von Betriebs-Kitas sollten ihr Geschäftsmodell daher regelmäßig prüfen lassen.
Auch die private Erwachsenenbildung in Deutschland wird von gemeinnützigen Einrichtungen dominiert, seien es selbstständige Träger, die bestimmte Fortbildungsangebote für Erwachsene kreieren oder seien es in eine Verbandsstruktur eingegliederte Tochtergesellschaften, über die spezielle Bildungsangebote für die Mitglieder vertrieben werden. Die steuerlichen Vorteile im Vergleich zur gewerblichen Konkurrenz können enorm sein – sowohl in Sachen Körperschaft- und Gewerbesteuer als auch in Bezug auf die Umsatzsteuer.
Von Umsatzsteuerbefreiungen können übrigens auch Berufsverbände profitieren, die Bildungsleistungen anbieten.
Unsere erfahrenen Fachanwälte und Steuerberater sind Ihnen gern bei der Gründung und der laufenden Beratung Ihres Bildungsträgers (Kindergarten, Kita, Schule, Erwachsenenbildung) behilflich. Wir bieten Ihnen sowohl Rechtsberatung als auch fortlaufend Steuerberatung. Unsere Leistungen umfassen u.a.:
Ihre Ansprechpartner für Kitas, Kindergärten, Schulen und sonstige Träger von Erwachsenenfortbildung sind die Fachanwälte für Steuerrecht Johannes Fein und Dr. Thomas Dehesselles. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 80). Melden Sie sich einfach bei uns. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie bei Ihren Vorhaben.