Kanzlei Informationen zu Kosten einer Stiftung

Was kostet eine Stiftung?

Immer wieder werden wir gefragt: „Wie teuer ist die Gründung einer Stiftung?“ So nachvollziehbar diese Frage ist und so einfach sie scheint, so schwierig ist sie meist zu beantworten. Denn welche Zahl auch immer wir als schnelle Antwort geben würden, die Antwort wäre missverständlich und wenig hilfreich.

Errichtung der Stiftung ist individueller Akt und kein Standardfall

Der Grund dafür ist, dass im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung stets sehr vielfältige finanzielle Überlegungen anzustellen sind, die sich von Fall zu Fall stark unterscheiden. Die Errichtung einer Stiftung ist eben in aller Regel ein einmaliger Akt im Leben und kein 0815-Standardfall – jedenfalls sollte er als ein solch besonderer Fall behandelt werden.

Wenn Ihnen eine Stiftungserrichtung als ein einfacher Standardfall verkauft wird, dürfen Sie mit guten Gründen an der Seriosität des Beraters zweifeln. Um die Kostenfrage vernünftig beantworten zu können, sollte also zunächst geklärt werden, was der Stifter genau vorhat. Erst dann kann bestimmt werden, welche Kosten und Kostenarten auf ihn zukommen können.

Was kostet eine Stiftung?

Stiftung ist nicht gleich Stiftung

Es gibt unterschiedliche Arten von Stiftungen, die aus unterschiedlichsten Gründen errichtet werden. Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke, die dem Allgemeinwohl dienen. Der Gründung einer solchen Stiftung liegen gänzlich andere Motive zugrunde als der Errichtung einer Familienstiftung, die den Zweck verfolgt, die Familie des Stifters und ihn selbst langfristig zu versorgen, ohne dass irgendwelche Gemeinwohlinteressen berührt sind.

Ähnlich ist es mit Blick auf Treuhandstiftungen und Unternehmensträgerstiftungen. Jede Stiftungserrichtung hat ihre eigene Historie, die Auswirkungen auf die Frage hat, was „das alles kostet“.

Kosten sind nicht gleich Kosten

Ein Gründer einer gemeinnützigen Stiftung, der der Stiftung sein Vermögen im Wert von 6 Mio. Euro schenkweise übertragen möchte, damit es künftig guten Zwecken dient, muss sich keine Gedanken darüber machen, wie groß das Grundstockvermögen der Stiftung sein muss, d.h. - mit anderen Worten - mit welchen "Kosten" im Sinne von Mindestkapital er rechnen muss. Mit 6 Mio. Euro hat er die Mindestkapitalgrenze von 100.000 Euro, die die Aufsichtsbehörden ziehen, in jedem Fall überschritten.

Auch die Beraterkosten werden für diesen Gründer zweitrangig sein. Er hat sich sowieso entschieden, ein beträchtliches Vermögen für die gute Sache wegzugeben. Ob er davon 10.000, 20.000 oder 50.000 Euro für die einmalige Gestaltungsberatung abzweigen muss, wird ihm im Zweifel nachrangig sein, solange nur sein gemeinnütziges Projekt seriös und sicher geplant ist und langfristig und nachhaltig - ggf. für die nächsten hundert Jahre - funktioniert.

Was bringt ihm eine schnell errichtete Stiftung mit schlecht formulierter "Standard"-Satzung, die ein paar Jahre nach ihrer Gründung ernsthafte Schwierigkeiten bekommt, ihre Zwecke zu verwirklichen, weil bei Gründung übersehen wurde, eine Regelung mit aufzunehmen, die es gestattet, für die Zweckverwirklichung zu einem gewissen Teil auch auf das Vermögen der Stiftung zurückzugreifen?

Viel entscheidender für den Stifter wird sein, dass später die laufenden Verwaltungskosten nicht überhandnehmen und einen großen Teil der für den guten Zweck gedachten Erträge auffressen. Eine gute Beratung kann z.B. mit Blick auf die Satzungsgestaltung einen Beitrag dazu leisten, diese Verwaltungskosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben (z.B. indem der Stiftung nicht ohne Not die Pflicht zur Bilanzierung auferlegt wird).

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Steuernachteile als Kostenfaktor

Ähnliches gilt für den Gründer einer Familienstiftung. Ihm wird es meist darum gehen, die steuerlichen Auswirkungen der Gründung zu optimieren. Mit anderen Worten: Für den Stifter ist es um ein Vielfaches wichtiger, sein Millionenvermögen möglichst steuerschonend oder sogar steuerfrei in die Stiftung zu überführen, als sich darüber Gedanken zu machen, ob die Stiftungserrichtung nun 3.000 Euro Gebühren der Stiftungsaufsichtsbehörde oder 20.000 oder 40.000 Euro Beraterkosten verursacht.

Anders ist es, wenn der Stifter eine kleine gemeinnützige Treuhandstiftung mit einem Vermögen von lediglich 25.000 Euro ausstatten möchte. Beraterkosten von mehreren tausend Euro kann und will der Stifter in diesem Fall nachvollziehbarerweise nicht aufbringen.

Gründer ist nicht gleich Gründer

Die Kostenfrage stellt sich auch sehr unterschiedlich, je nachdem wer eine Stiftung errichten möchte: Ein großer Berufsverband oder ein gemeinnütziger Verein, der zu Fundraisingzwecken oder aus Marketinggründen eine gemeinnützige Stiftung errichten will, schaut auf ganz andere Kosten als eine vermögende Privatperson, die sich mit dem Gedanken trägt zu stiften.

Gleiches gilt für ein Unternehmen, das eine Stiftung errichten möchte. Der Verband und das Unternehmen werden im Zusammenhang mit der Stiftungsgründung möglicherweise darüber nachdenken, ob sie ihnen hilft, ihr sechsstelliges Marketingbudget an anderer Stelle zu kürzen. Ein gemeinnütziger Verein wird sich außerdem darüber Gedanken machen müssen, welche Mittel ihm überhaupt zur Verfügung stehen und ob er sie aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen für die Ausstattung der Stiftung mit Vermögen verwenden darf oder ob er damit seine Gemeinnützigkeit riskiert. Die Beraterkosten sind in diesen Fällen meist zweitrangig, solange sie angemessen sind.

Berater ist nicht gleich Berater

Und last but not least ist nicht jeder Berater gleich. Die Errichtung einer Stiftung ist meist ein einmaliger und unumkehrbarer Vorgang. Wenn Sie Ihren Pkw an einen privaten Käufer verkaufen wollen, können Sie hierfür sicherlich ein Vertragsmuster verwenden - das Risiko ist begrenzt. Wenn ein Stifter seine eigene Vermögensnachfolge plant, um seine drei Kinder und seinen Ehepartner zu versorgen, um sicherzustellen, dass sein Unternehmen mit 300 Mitarbeitern weitergeführt werden kann, um erbrechtlichen Streit um Pflichtteilsrechte innerhalb der Familie zu verhindern und um einen siebenstelligen Betrag Steuern zu sparen, geht das schlicht und ergreifend nicht mit einem Mausklick.

Für ein solches Vorhaben eignet sich auch kein Berater, der Stiftungen nur aus dem Lehrbuch kennt. Ein seriöser Berater ohne Erfahrung würde ein solches Mandat auch schon aus Haftungsgründen nie annehmen. Hierfür bedarf es der Beratung durch echte Experten mit langjähriger Erfahrung aus Theorie und Praxis. Meist ist ein solcher Stifter auch gut beraten, wenn er die Expertise eines Teams aus Spezialisten (Stiftungsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht etc.) einkauft.

Was können Sie von WINHELLER in Sachen Stiftungskosten erwarten?

Ein seriöser Berater wird dem Stifter immer ein faires Angebot unterbreiten, das den zeitlichen Aufwand des Beraters und sein Haftungsrisiko deckt. Üblicherweise werden am Markt daher Stundensätze für die Beratungsleistungen vereinbart, die zwischen 200 und 500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer liegen. So handhaben auch wir es. Unsere Stundensätze liegen, je nach Berater zwischen 250 und 400 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Zudem binden wir geschulte und erfahrene wissenschaftliche Mitarbeiter ein, deren Satz 150 Euro zuzüglich Umsatzsteuer beträgt.

Kosten werden für jeden Gründungsschritt berechnet

Die Katze im Sack müssen Sie bei uns übrigens nicht kaufen. Wir unterteilen unsere Beratungsleistungen in einzelne Schritte. Und als Kanzlei mit jahrelanger Erfahrung mit Stiftungsgründungen schätzen wir Ihnen die Kosten für die einzelnen Schritte im Vorfeld – zugeschnitten auf Ihre konkrete Situation. So bleiben die Kosten für jeden einzelnen Schritt überschaubar.

Es ist unser Anliegen, dass das Ergebnis unserer Zusammenarbeit schlussendlich die erfolgreiche Stiftungserrichtung ist, Sie zufrieden mit dem Erreichten sind und unsere Kosten für angemessen und fair erachten.

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