Besteuerung von Ethereum-Staking

Besteuerung von ETH-Staking

Ethereum ermöglicht Staking

Mit der Umstellung von Ethereum auf das Proof-of-Stake-Modell (PoS) eröffnen sich zahlreiche neue Möglichkeiten für Investoren, ihre ETH zu staken und dabei Belohnungen zu verdienen. Möglich wurde das Staking auf Ethereum mit einem Update im Dezember 2020. Die Entwickler von Ethereum haben lange an einer Umstellung des Netzwerks vom Konsensmechanismus Proof of Work (PoW) auf Proof of Stake (PoS) gearbeitet. Mit der Abkehr vom Proof of Work wurde Ethereum effizienter, umweltfreundlicher und zukunftssicherer. Der vollständige Übergang zu Proof of Stake (PoS) ereignete sich Mitte September 2022 und ging als „The Merge“ in die Geschichte ein. 

Warum sind Steuerfragen zum ETH-Staking so wichtig?

Letztlich will ein potentieller Investor seine Rendite auf sein Vermögen erhöhen. Daher sollten auch die steuerlichen Erwägungen hinzugezogen werden, weil diese dann doch noch erheblichen Einfluss auf die Rendite nach Steuern haben. Es ist klar, dass bei Renditen die mit dem Grenzsteuersatz von 42–45 Prozent besteuert werden, effektiv weniger Vermögenszuwachs geschieht, als bei Renditen die ggf. ganz steuerfrei vereinnahmt werden, oder eventuell dem Abgeltungssteuersatz von „nur“ 25 Prozent unterliegen.

ETH-Staking mit eigener Node

Das Staking mit einer eigenen Node gilt als der „Goldstandard“ im Ethereumnetzwerk. Um Validator zu werden, müssen Investoren 32 ETH zur Verfügung stellen, die auf der Ethereumblockchain (Ethereum Mainnet) hinterlegt und eingefroren werden. Diese ETH müssen in einen speziellen Smart Contract eingezahlt werden, um die Validierung von Transaktionen zu ermöglichen. Dafür erhalten die Investoren sodann 32 ETH2 auf der neuen Beaconchain. Die Einlage dient als Nachweis eines Einsatzes (Proof of Stake) darüber, dass die nötige Sicherheitsleistung erbracht wurde und der Investor sich an der Konsensfindung des Netzwerks beteiligen darf. Für die eingebrachten Coins ist vorerst keine Rückübertragung möglich. 
Voraussetzungen:

  • Mindestbetrag: 32 ETH
  • Technische Anforderungen: Ein stabiler Server oder Computer, der ständig online ist, um die Validatorsoftware Client-Node-Software auszuführen (z.B. Prysm, Lighthouse, Teku).
  • Technisches Know-how: Grundlegende Kenntnisse über die Einrichtung und Wartung eines Nodes sind erforderlich.

Funktionsweise
Als Validator hat man die volle Kontrolle über das Setup und erhält alle Belohnungen für das Staking. Die Belohnungen variieren je nach Netzwerkstatus und können zwischen 4 und 8 Prozent pro Jahr liegen. Dies bedeutet, dass ein Investor mit 32 ETH bei einer durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent jährlich etwa 1,6 ETH verdienen könnte. 

Welche Risiken existieren beim Staking mit Ethereum?

Staker bekommen ihre volle Prämie stets nur dann, wenn der durch sie betriebene Validator online und aktuell ist. Insoweit müssen Staker für den ordnungsgemäßen Betrieb aller technischen Voraussetzungen Sorge tragen

Daneben haben Validatoren hohe Strafen zu befürchten, wenn sie sich pflichtwidrig bzw. böswillig verhalten. Versucht man demnach, das System zu betrügen, kommt es zum (anteiligen) Verlust der Einlagen (sog. Slashing). 

ETH-Pool-Staking mit Validatorstellung

Poolstaking bietet eine flexible Möglichkeit für Investoren, am Ethereumstaking teilzunehmen, ohne die vollständigen 32 ETH selbst bereitstellen zu müssen. Hierbei können mehrere Anleger ihre Ressourcen bündeln, um gemeinsam einen Validator zu betreiben. 

Beispiele

  • Rocket Pool: 
    Bei Rocket Pool können Nutzer bereits ab 16 ETH als Knotenbetreiber teilnehmen. Die andere Hälfte wird durch den Pool bereitgestellt. Rocket Pool ist gleichzeitig eine tokenisierte Variante, welche nachfolgend noch gesondert behandelt wird.
  • StakeWise: 
    Diese Plattform ermöglicht es Nutzern ebenfalls, als Validator aufzutreten, indem sie ihre ETH in einen Pool einzahlen und so die erforderlichen 32 ETH erreichen. StakeWise bietet die Möglichkeit, in sogenannten „Vaults“ zu staken, wo Nutzer spezifische Bedingungen für das Staking festlegen können, einschließlich der Auswahl von Nodebetreibern. Die Plattform zeigt an, wie viele osETH (Liquid-Staking-Token von StakeWise) ausgezahlt werden. Auch StakeWise ist eine tokenisierte Variante. Um als Nodebetreiber zu agieren, muss ein eigenes Vault auf der StakeWiseplattform erstellt werden. Dies erfordert, dass die nötigen technischen Kenntnisse vorhanden sind, um einen Validatornode zu betreiben. Es muss die Validatorsoftware installiert und konfiguriert werden. Sobald der Vault eingerichtet ist, kann die Delegationen von anderen Nutzern angenommen werden, die ihre ETH in diesem Vault staken möchten. Dies ermöglicht es, die erforderlichen 32 ETH für die Validatorstellung zu erreichen, indem die Einlagen anderer Nutzer gebündelt werden. Die osETH können bis zu 90 Prozent des Stakes für ein Minting verwendet werden. 

Voraussetzungen

  • Mindestbetrag: Bei Rocket Pool sind es mindestens 16 ETH, bei StakeWise ebenfalls mindestens 16 ETH.  
  • Technische Anforderungen: Für beide Fälle ist ein gewisses technisches Wissen erforderlich.  

Funktionsweise:
Die Belohnungen werden anteilig an alle Teilnehmer verteilt, basierend auf dem Einsatz und den Leistungen des Validators. Ein Nodebetreiber mit 16 ETH könnte bei einer Rendite von 5 Prozent jährlich etwa 0,8 ETH verdienen. 

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ETH-Staking ohne Validatorstellung

Für Investoren, die nicht selbst als Validator agieren möchten oder können, gibt es verschiedene Möglichkeiten des Stakings ohne direkte Validatorposition.

a) Stakingpools

  • Rocket Pool
    Ohne die Notwendigkeit, als Knotenbetreiber zu fungieren, ermöglicht Rocket Pool die Teilnahme für Nutzer, die weniger als 16 ETH besitzen. Diese Plattform stellt zudem eine tokenisierte Option dar, auf die später noch detaillierter eingegangen wird.
  • Ankr: 
    Ankr bietet eine dezentrale Infrastruktur für das Staking von Ethereum und ermöglicht es Nutzern, mit beliebigen Beträgen (weniger als 32 ETH) als Validator zu agieren. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Liquid-Staking-Token (ankrETH), die die Stakingbelohnungen repräsentieren und gleichzeitig den Zugang zu DeFi-Möglichkeiten eröffnen. Auch dieser Anbieter ist somit gleichzeitig eine tokenisierte Variante.

b) Staking auf Börsen

Zentralisierte Kryptobörsen wie Binance oder Kraken bieten Stakingdienste an. Hierbei können Nutzer ihre ETH zur Verfügung stellen, ohne selbst einen Node zu betreiben. 
Voraussetzungen: 

  • Mindestbetrag: Oftmals gibt es keine Mindestanforderung oder nur sehr geringe Beträge (z.B. 0,1 ETH).
  • Konto bei einer Börse: Nutzer müssen ein Konto bei der entsprechenden Börse haben. 

Funktionsweise
Die Börse betreibt den Validator und verteilt die Belohnungen an die Nutzer. Dies erfolgt in der Regel nach Abzug einer Servicegebühr (z.B. 1 %).

c) PPS-Modelle (Pay Per Share)

PPS ist ein Vergütungsmodell, bei dem Miner eine feste Vergütung für jeden „Share“ erhalten, die sie zur Verfügung stellen. Miner werden für jeden gültigen Share  bezahlt, unabhängig davon, ob der Pool einen Block findet oder nicht. Dies sorgt für eine vorhersehbare Einkommensquelle. Da die Zahlungen nicht vom Glück abhängen, ist das Risiko für Miner geringer, insbesondere für diejenigen, die nicht lange im Pool bleiben möchten. 

Voraussetzungen

Teilnahme an einem Miningpool: Nutzer müssen sich einem Miningpool anschließen.

Funktionsweise

Wenn ein Miner beispielsweise 10.000 Shares beiträgt und der Pool eine PPS-Vergütung von 0,001 ETH pro Share anbietet, würde er eine Belohnung von 10 ETH erhalten. Diese Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob der Pool einen Block findet oder nicht. 

Beispiele für Pools mit PPS-Modell sind Ethermine und F2Pool.  

Ablauf bei Ethermine

  1. Registrierung: Nutzer müssen sich auf der Ethermine-Website registrieren und ihre ETH (ab 0,1 ETH) in den Stakingpool einzahlen.
  2. Poolstaking: Die gesammelten ETH werden in einem Pool gebündelt, um die 32 ETH für die Validatorstellung zu erreichen.
  3. Belohnungen: Die Nutzer erhalten Belohnungen basierend auf den Stakingerträgen, die durch die Validatoren generiert werden. Diese Belohnungen werden proportional zu den eingezahlten Beträgen verteilt. 

Ablauf bei F2Pool

  1. Einzahlung: Nutzer können ihre ETH in den F2Pool-Stakingpool einzahlen. Es gibt keine Mindestanforderung von 32 ETH, was den Zugang erleichtert.
  2. Validatoren: F2Pool bündelt die Einzahlungen, um die erforderliche Menge für die Validatorstellung zu erreichen. Die Validatoren werden dann aus den Pooleinlagen ausgewählt.
  3. Belohnungen: Ähnlich wie bei Ethermine erhalten die Nutzer Belohnungen, die auf den Erträgen des Pools basieren. Diese werden regelmäßig an die Teilnehmer verteilt. 

d) PPLNS-Modelle (Pay Per Last N Shares)

PPLNS ist ein leistungsabhängiges Modell, bei dem die Belohnungen auf Basis der letzten N Shares verteilt werden. Dieses Modell kann zu höheren Belohnungen führen, wenn Miner in der Lage sind, viele Shares innerhalb des PPLNS-Fensters zu generieren, birgt jedoch auch das Risiko, dass sie in Zeiten ohne Blockfindung keine Belohnungen erhalten. 

Voraussetzungen

Teilnahme an einem Miningpool: Nutzer müssen sich einem Miningpool anschließen. 

Funktionsweise

Wenn ein Pool einen Block findet und ein Miner in den letzten N Shares (z.B. den letzten 1.000 Shares) beteiligt war, wird seine Belohnung basierend auf seinem Anteil an diesen Shares berechnet. Wenn ein Miner beispielsweise 200 der letzten 1.000 Shares beigetragen hat und der Pool eine Blockbelohnung von 2 ETH erhält, würde er (2001000)×2=0,4 ETH(1000200)×2=0,4 ETH erhalten. 

Beispiele für Pools mit PPLNS-Modell sind SparkPool und Nanopool. 

Ablauf bei SparkPool

  1. Registrierung: Nutzer müssen sich auf der SparkPool-Website registrieren und ihre ETH in den Stakingpool einzahlen.
  2. Poolstaking: Die Einzahlungen werden gebündelt, um die erforderlichen 32 ETH für die Validatorstellung zu erreichen.
  3. Belohnungen: Die Plattform verwendet ein PPLNS-Auszahlungssystem, das die Belohnungen basierend auf den letzten Shares verteilt. Die Höhe der Belohnung hängt von der Anzahl der Shares ab, die Nutzer während des relevanten Zeitraums bereitgestellt haben. Nutzer erhalten Belohnungen, die auf den Erträgen des Pools basieren. Diese werden regelmäßig an die Teilnehmer verteilt. 

Ablauf bei NanoPool

  1. Einzahlung: Nutzer können ihre ETH in den NanoPool-Stakingpool einzahlen.  
  2. Validatoren: Die Einzahlungen werden gebündelt, um die erforderliche Menge für die Validatorstellung zu erreichen. NanoPool wählt die Validatoren aus den Pooleinlagen aus.
  3. Belohnungen: Die Plattform verwendet ein PPLNS-Auszahlungssystem, das die Belohnungen basierend auf den letzten Shares verteilt. Ähnlich wie bei SparkPool erhalten die Nutzer Belohnungen, die auf den Erträgen des Pools basieren. Diese werden mehrmals täglich ausgezahlt. 

Die Wahl zwischen PPLNS und PPS hängt stark von den individuellen Präferenzen und der Risikobereitschaft der Miner ab. Wer Stabilität und Vorhersehbarkeit sucht, könnte PPS bevorzugen, während Miner, die bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen, um potenziell höhere Belohnungen zu erzielen, PPLNS in Betracht ziehen sollten.

Tokenisiertes Staking

Einige der beschriebenen Modelle geben eigene Token heraus, die sowohl den Wert der gestakten ETH repräsentieren, als auch die angesammelten Belohnungen. Dies bezieht sich auf Modelle wie Rocket Pool, Lido, StakeWise und Ankr, bei denen Nutzer Token im Austausch für ihre gestakten ETH erhalten. Diese Token sind darauf zu untersuchen, was genau sie repräsentieren (sowohl die ursprüngliche Einzahlung als auch die angesammelten Belohnungen).

  • Rocket Pool
    Nutzer erhalten rETH-Token im Austausch für ihre gestakten Ether. Der Wert dieser Token wird algorithmisch angepasst und spiegelt sowohl den gestakten Betrag als auch die erhaltenen Belohnungen wider.
  • Lido
    Nutzer erhalten stETH-Token für ihre gestakten Ether. Diese Token können ebenfalls gehandelt oder in verschiedenen DeFi-Protokollen verwendet werden.
  • Ankr
    Ankr stellt Liquid-Staking-Token (ankrETH) bereit, die die Stakingbelohnungen repräsentieren und gleichzeitig den Zugang zu DeFi-Möglichkeiten eröffnen. 
    Die Plattformen ermöglichen es Nutzern, ihre gestakten Ether in Form von handelbaren Token zu halten (rETH bzw. stETH), was Liquidität bietet. Einige der Gemeinsamkeiten und Unterschiede können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Aspekt 

Rocket Pool 

Lido 

Ankr 

Mindestbetrag 

Ab 16 ETH als Nodebetreiber, beliebig für Staking 

Beliebig, keine Mindestanforderung 

Beliebig, keine Mindestanforderung 

Token 

rETH (rebase Token) 

stETH (rebasing Token) und wstETH (wrapped) 

aETH (Liquid-Staking-Token) 

Nodebetrieb 

Erlaubt jedem, Nodebetreiber zu werden (16 ETH + RPL) 

Nodebetreiber sind aus einem kleinen, genehmigten Set 

Nodebetrieb ist nicht direkt möglich, Ankr verwaltet die Infrastruktur 

Gebühren 

15% für Nodebetreiber 

10% (5% für das Protokoll, 5% für Nodebetreiber) 

Variiert, oft niedriger als bei anderen Pools 

Liquidität 

Weniger liquide als Lido, bleibt jedoch nahe am idealen Wert 

Hohe Liquidität, kann als Sicherheit verwendet werden 

Hohe Liquidität, ermöglicht DeFi-Integration 

Besteuerung des ETH-Stakings

So unterschiedlich wie die Modelle, so unterschiedlich gestalten sich auch die steuerlichen Folgen. Eine Bewertung eines Modells sollte also aus ökonomischen Erwägungen immer unter Einschluss der steuerlichen Behandlung erfolgen, um eine Nachsteuerrendite zu vergleichen. Dies mag dann die Priorisierung der gewählten Investition ändern.

1. Besteuerung von ETH-Staking mit eigener Node

Hier liegen laut Meinung des BMF Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Die gestakten ETH werden durch das Betreiben einer eigenen Node zu Betriebsvermögen. Die Besonderheiten der Einlage sind hierbei zu berücksichtigen. Das gewerbliche Staking wird im BMF-Schreiben als Forging (= aktives Staking) bezeichnet. Die Erträge aus dem Staking sind somit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig und unterliegen den Regelungen für gewerbliche Einkünfte. Insbesondere gilt hier keine Jahresfrist. Dies ist in bullischen Jahren ein klarer Nachteil, bei Jahren mit fallenden Kursen kann sich dies jedoch als Vorteil darstellen. Ausgaben in Verbindung mit der Einkünfteerzielung sind als Betriebsausgaben abziehbar. Etwaige Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden. 

Zuflusszeitpunkt
Nötig ist, dass der Steuerpflichtige die (wirtschaftliche) Verfügungsgewalt über die Stakingbelohnungen erhält. Wann das der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. So lässt es sich vertreten, dass die wirtschaftliche Verfügungsmacht erst ab dem Zeitpunkt eintritt, an dem der Staker mit den Belohnungen handeln und diese als Zahlungsmittel verwenden kann. Da die Ethereumstaker bis zum endgültigen Abschluss des Ethereum-2.0-Updates gesperrt waren, lag für die Zeitspanne davor noch keine wirtschaftliche Verfügungsmacht und damit auch kein Zufluss vor. Eine Besteuerung ist erst nach Fertigstellung des Ethereum-2.0-Updates möglich, wenn die Belohnungen tatsächlich verfügbar sind. 
Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung maßgeblich, weshalb man hier auch mit guten Gründen zu einem anderen Ergebnis kommen könnte. Aufgrund dessen ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, um eine optimale Handlungsstrategie zu entwickeln und entsprechende steuerliche Risiken zu minimieren. Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung. 

Andere Auffassung in Abweichung vom BMF
Maßgebend für das Vorliegen gewerblicher Einkünfte ist der Begriff der Gewerblichkeit aus § 15 Abs. 2 EStG. Ist die Gewerblichkeit zu bejahen, unterliegen die Einkünfte zusätzlich noch der Gewerbesteuer. Die Gewerblichkeit hat vier positive Merkmale (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und Gewinnerzielungsabsicht) und drei negative Merkmale (keine Landwirtschaft, kein freier Beruf, keine bloße Vermögensverwaltung). Strittig ist hier insbesondere die Selbstständigkeit im Sinne des Vorhandenseins von Unternehmerinitiative und des Eingehens von Unternehmerrisiko, welche beim Staking in der Regel abzulehnen ist. Investoren, die ihre ETH dem Netzwerk zur Verfügung stellen, verlieren die Verfügungsgewalt über ihre Coins. Ebenfalls erfolgt die Auswahl der zur Verifizierung berufenen Teilnehmer und damit auch die Festlegung, wer überhaupt Belohnungen erhält, nach dem Zufallsprinzip. Die Risiken entsprechen weitgehend den Risiken eines normalen Investors und sind daher nicht als typische Unternehmerrisiken anzusehen. Da der Teilnehmer deshalb über keinerlei Kontrolle (fehlende Unternehmerinitiative) bezüglich der Einkünfte aus dem Staking verfügt und sein Risiko dem eines Investors entspricht (fehlendes Unternehmerrisiko), spricht dies gegen den Begriff der Selbstständigkeit und mithin gegen eine Einordnung als gewerbliche Einkünfte.

Folgt man dieser vom BMF-Schreiben abweichenden Rechtsauffassung, entsteht kein Betriebsvermögen, die Token unterliegen der normalen Jahresfrist hinsichtlich ihrer Wertentwicklung, und eingehende Stakingeinnahmen sind als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG zu betrachten. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass eine Verlängerung der Jahresfrist auf zehn Jahre bei Verwendung der Coins zur Einkünfteerzielung von der Finanzbehörde derzeit nicht angenommen wird.

2. Steuer auf ETH-Poolstaking mit Validatorstellung

Typisierend unterstellt auch hier das Finanzamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Stake gilt als Betriebsvermögen, und der Begriff Forging (=aktives Staking) greift ebenfalls. Die Erträge aus dem Staking sind steuerpflichtig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen den gleichen Regelungen wie beim eigenen Nodebetrieb. Auch hier kann natürlich die abweichende Rechtsmeinung eingenommen werden. Da diese Modelle aber meist als tokenisierte Modelle aufgesetzt werden, ist hier insbesondere die weiter unten hierzu angeführte Rechtsmeinung zu berücksichtigen. 

3. Steuer auf ETH-Staking ohne Validatorstellung

In diesem Fall handelt es sich in der Regel um private Vermögensverwaltung oder sonstige Einkünfte. Die Erträge aus dem Staking sind steuerpflichtig als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG. Der Begriff Forging greift nicht, es handelt sich um passives Staking. Die zugeflossenen Einkünfte selbst gelten wieder als Anschaffung im Sinne des § 23 EStG mit ihrem Wert bei Zufluss und werden bei einem späteren Verkauf auf etwaige Wertzugewinne oder Verluste geprüft, wenn die Veräußerung innerhalb der Jahresfrist erfolgt.

4. Besteuerung tokenisiertes Staking

Bei tokenisierten Modellen wie Rocket Pool, Lido und Ankr liegt derzeit keine verbindliche Rechtsmeinung der Finanzbehörden vor, da diese Form im BMF-Schreiben nicht erwähnt wird. Es gibt jedoch gute Gründe anzunehmen, dass durch das „Verpacken“ der Einkünfte in eigene Token die Einkunftsart wechselt. Hier haben wir die Besteuerung von Poolstaking näher beschrieben.

Wir vertreten die Ansicht, dass Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften vorliegen könnten. Wer also Staking mit tokenisierten Modellen betreibt, dürfte nach einem Jahr nicht nur die Wertentwicklung des zugrunde liegenden ETH steuerfrei erhalten, sondern auch die Stakingeinnahmen in steuerfreie Wertgewinne transformiert haben. Dies wäre wohl die günstigste steuerliche Regelung, zumindest so lange, wie die Kurse nicht einbrechen und per Saldo Verluste entstünden. 

Nach einer anderen Rechtsmeinung könnte die Tokenisierung zu einer Behandlung der Token als Wertpapier führen, was dann als Kapitalerträge ggf. mit der Abgeltungsteuer anzusetzen wäre. Diese Rechtsmeinung wäre jedoch immer noch günstiger als die Besteuerung mit dem individuellen Grenzsteuersatz.

Video: Staking-Besteuerung mit der Abgeltungsteuer?

Wir beraten zur Besteuerung von ETH-Stakingeinkünften

Aus steuerlicher Sicht erscheinen die tokenisierten Modelle jedenfalls dann zur höchsten Nachsteuerrendite zu führen, wenn diese zumindest für mehr als ein Jahr gehalten werden. Bei stark fallenden Kursen wäre bei diesen Modellen ein Ausstieg noch innerhalb der Jahresfrist zu erwägen, um etwaige Verluste geltend zu machen.

Investoren sollten unabhängig von der steuerlichen Betrachtung natürlich auch die sonstigen Risiken abwägen (z.B. Zentralisierung, Smart-Contract-Risiken, usw.).  

WINHELLER hilft Ihnen gerne beim Verständnis der jeweiligen steuerlichen Varianten und der Einschätzung für Ihre geplanten Investitionen im Kryptobereich. Kommen Sie gern für eine Einschätzung durch unsere Experten auf uns zu. Dazu bieten wir auch die komplette Erstellung Ihrer (Krypto-)Einkommensteuererklärung an.

WINHELLER berät zu Steuerfragen rund um Ethereum-Staking

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