Besteuerung von Ethereum-Staking

Besteuerung von Ethereum-Staking

Ethereum ermöglicht Staking

Das Staking auf der Ethereum-Blockchain bietet Kryptoinvestoren die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Ermöglicht wird Staking durch den Proof-of-Stake-Mechanismus, bei dem Investoren vereinfacht gesagt Ether (ETH) ihrer Verfügungsmacht entziehen und dem Netzwerk zur Verfügung stellen. Möglich wurde das Staking auf Ethereum mit einem Update im Dezember 2020.

Ethereum wechselte erfolgreich zu Proof of Stake

Die Entwickler von Ethereum haben lange an einer Umstellung des Netzwerks vom Konsensmechanismus Proof of Work (PoW) auf Proof of Stake (PoS) gearbeitet. Solche Verfahren sind für Blockchains nötig, um festzulegen, welcher Teilnehmer berechtigt ist Transaktionen zu verifizieren und in sog. Blöcken festzuhalten. Mit der Abkehr vom Proof of Work wurde Ethereum effizienter, umweltfreundlicher und zukunftssicherer. Der vollständige Übergang zu Proof of Stake (PoS) ereignete sich Mitte September 2022 und ging als "The Merge" in die Geschichte ein.

Wie funktioniert Ethereum-Staking?

Damit die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Beacon-Chain gewährleistet werden kann, benötigt das Netzwerk aktive Teilnehmer – sog. Validatoren –, die Blöcke vorschlagen, diese verifizieren und für die Gültigkeit der Blöcke einstehen. Für diese Leistung kassieren Teilnehmer Provisionen (sog. Staking/Block Rewards).

Um Validator zu werden, müssen Investoren 32 ETH zur Verfügung stellen, die auf der Ethereum-Blockchain (Ethereum-Mainnet) hinterlegt und eingefroren werden. Dafür erhalten die Investoren sodann 32 ETH2 auf der neuen Beacon-Chain. Die Einlage dient als Nachweis eines Einsatzes (Proof of Stake) darüber, dass die nötige Sicherheitsleistung erbracht wurde und der Investor sich an der Konsensfindung des Netzwerks beteiligen darf. Für die eingebrachten Coins ist vorerst keine Rückübertragung möglich.

Für Investoren, die Gewinne aufgrund des Staking-Prozesses verzeichnen möchten, ist mit der Einlage der 32 ETH jedoch nicht alles getan. Zusätzlich wird Investoren einiges an technischem Wissen abverlangt, da diese eine sog. Ethereum-Validatoren-Software (Client Node Software) dauerhaft online auf ihrem Computer ausführen müssen. Dabei sind jedoch die Anforderungen an die erforderliche Hardware niedrig, weshalb auch die Stromkosten gering ausfallen. Insoweit erfordert das Ethereum-Staking allerdings in gewisser Weise die Leistung eines aktiven Parts der Staking-Betreiber. Hierfür begleitet das „Staking Launchpad“ interessierte Nutzer schrittweise zum erfolgreichen Staking.

Ethereum-Pool-Staking

Als Alternative kann man bei diversen Anbietern auch schon mit weniger als den geforderten 32 ETH staken. Sogenannte Pool-Staking-Anbieter wie Rocket Pool haben neben der geringeren benötigten ETH-Menge den Vorteil, dass Nutzern die technisch anspruchsvolle Hürde der Implementierung abgenommen wird.

Auf Rocket Pool erhält ein Staker für jeden ETH, der gestaked wird, einen rETH als Ausgleich. Da dieser rETH jedes Jahr an Wert gewinnt (z.B. 5 Prozent), ist der Staking Reward im rETH eingebettet. Staking Gewinne werden also nicht täglich oder wöchentlich ausgeschüttet, sondern können über den Rücktausch von rETH in ETH zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft realisiert werden. Dadurch entsteht bei der Besteuerung ein gewisser Gestaltungsspielraum.

Hier haben wir die wichtigsten Informationen zum Staking auf Rocket Pool zusammengefasst.

Wie hoch sind die Staking-Rewards bei Ethereum

Der Gewinn und damit die Höhe der Staking-Rewards ist davon abhängig, wie viele Personen ihre 32 ETH in das Netzwerk eingebracht haben. Entsprechend ist die Rendite abhängig von der absoluten Anzahl an Validatoren bzw. der eingebrachten Anzahl an Ethereum. Je mehr aktive Teilnehmer das Staking betreiben, umso geringer fallen die Rewards aus, desto sicherer ist jedoch auch das Netzwerk. So kann abhängig von dieser Zahl die maximale jährliche Rendite zwischen 2 und 20 Prozent liegen.

Welche Risiken existieren beim Staking mit Ethereum?

Staker bekommen ihre volle Prämie stets nur dann, wenn der durch sie betriebene Validator online und aktuell ist. Insoweit müssen Staker für den ordnungsgemäßen Betrieb aller technischen Voraussetzungen Sorge tragen.

Daneben haben Validatoren hohe Strafen zu befürchten, wenn sie sich pflichtwidrig bzw. böswillig verhalten. Versucht man demnach das System zu betrügen, kommt es zum (anteiligen) Verlust der Einlagen (sog. Slashing).

Wie werden die erhaltenen Ethereum–Staking-Rewards besteuert?

Die steuerliche Beurteilung im Hinblick auf die Staking-Rewards ist bis zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht abschließend geklärt.

1. Einordnung als gewerbliche Einkünfte

Maßgebend für das Vorliegen gewerblicher Einkünfte ist der Begriff der Gewerblichkeit aus § 15 Abs. 2 EStG. Ist die Gewerblichkeit zu bejahen, unterliegen die Einkünfte zusätzlich noch der Gewerbesteuer. Die Gewerblichkeit ist allerdings an hohe Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere muss hierfür die Selbstständigkeit gegeben sein, was beim Staking in der Regel abzulehnen ist. Investoren, die ihre ETH dem Netzwerk zur Verfügung stellen, verlieren die Verfügungsgewalt über ihre Coins. Ebenfalls erfolgt die Auswahl der zur Verifizierung berufenen Teilnehmer und damit auch, wer überhaupt Rewards erhält, nach dem Zufallsprinzip. Da der Teilnehmer deshalb über keinerlei Kontrolle bezüglich der Einkünfte aus dem Staking verfügt, spricht dies gegen den Begriff der Selbstständigkeit und mithin gegen eine Einordnung als gewerbliche Einkünfte.

Ungeachtet dessen kam es in der Vergangenheit jedoch gelegentlich vor, dass die Finanzverwaltung im Einzelfall die erhaltenen Staking-Rewards als gewerbliche Einkünfte angesehen hat. So vertritt auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) diesen Ansatz. Eine finale höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Thematik steht allerdings nach wie vor aus.

2. Einordnung als Einkünfte aus sonstigen Leistungen

Plausibler erscheint es, die Staking-Belohnungen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG anhand ihres Zuflusswerts zu besteuern. Der Anwendungsbereich der Norm ist sehr weit gefasst, weshalb grundsätzlich jedes Tun, Dulden oder Unterlassen eine Besteuerung zur Folge hat, sofern dadurch eine Gegenleistung ausgelöst wird. Dies ist bei einer Teilnahme am Staking zu bejahen. Um der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Netzwerks zu dienen, stellt der Teilnehmer dem Netzwerk seine Kryptowerte (ETH) zur Verfügung und bekommt hierbei als Gegenleistung unter Umständen eine Belohnung ausgezahlt. Die erhaltenen Erträge werden sodann nach dem persönlichen Steuersatz des Teilnehmers besteuert.

Video: Staking-Besteuerung mit der Abgeltungsteuer?

Besonderheiten bei der Besteuerung von Ethereum-Staking

Voraussetzung für eine Besteuerung ist allerdings immer, dass dem Staker die Rewards auch tatsächlich zugeflossen sind (sog. Zufluss-/Abflussprinzip). Daran bestehen Zweifel beim Ethereum-Staking im Rahmen des noch nicht abgeschlossenen Ethereum-2.0-Updates.

Nötig ist nämlich, dass der Steuerpflichtige die (wirtschaftliche) Verfügungsgewalt über die Staking-Rewards erhält. Wann das der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. So lässt es sich vertreten, dass die wirtschaftliche Verfügungsmacht erst ab dem Zeitpunkt eintritt, an dem der Staker mit den Rewards handeln und diese als Zahlungsmittel verwenden kann. Da die Ethereum-Staker zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht auf ihre Rewards zugreifen können, weil diese noch bis zum endgültigen Abschluss des Ethereum-Updates 2.0 gesperrt sind, liegt für diese Zeitspanne noch keine wirtschaftliche Verfügungsmacht und damit auch kein Zufluss vor. Eine Besteuerung wäre demnach erst nach Fertigstellung des Ethereum-2.0-Updates möglich.

Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung maßgeblich, weshalb man hier auch mit guten Gründen zu einem anderen Ergebnis kommen könnte. Aufgrund dessen ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, um eine optimale Handlungsstrategie zu entwickeln und entsprechende steuerliche Risiken zu minimieren. Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Welche Auswirkungen hat das Staking auf die Haltefrist der gestakten Coins (32 ETH)?

Eine Haltefristverlängerung haben Staker nicht zu befürchten. Dies wurde zwar eine lange Zeit intensiv diskutiert, letztlich wurde die Haltefristverlängerung jedoch aus der Endfassung des BMF-Schreibens gestrichen. Kryptoinvestoren können daher aufatmen und müssen in Zukunft nicht mit einer Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre durch das Finanzamt rechnen.

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