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Kassel
Gemeinnützige Körperschaften unterliegen vielfältigen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen, die durch den Gesetzgeber, aber insbesondere auch durch die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung fortlaufend angepasst werden. Wer Körperschaften des Nonprofit-Sektors beraten will oder als Organ eines solchen Rechtsträgers tätig wird, muss daher nicht nur mit den Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts vertraut sein, sondern auch auf dem aktuellen Stand bleiben, um nicht den Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Das Seminar am 26. November 2015 baut auf dem Grundlagenseminar „Typische Problemfelder im Gemeinnützigkeitsrecht“ auf. Als Referentin wird Rechtsanwältin Anka Hakert aus erster Hand aktuelle Informationen und Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht erläutern. Dabei lernen Sie die Besonderheiten der typischen Rechtsformen des Nonprofit-Sektors (Verein, Stiftung, gemeinnützige GmbH und eingetragene Genossenschaft) kennen. Neben den gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekten erhalten Sie grundlegende Informationen zur Rechtsformwahl und zu Fragen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen wie etwa den Formwechsel und die Ausgliederung eines Zweckbetriebs. Hierbei erfahren Sie auch den aktuellen Stand der für die Beratungspraxis enorm wichtigen Praxis der Vereinsregistergerichte zur Eintragungsfähigkeit von Vereinen und vom „Zwang“ der Idealvereine in andere Rechtsformen.
Mit dem vermittelten Wissen sind Sie in der Lage, gemeinnützige Körperschaften rechtssicher zu betreuen, Probleme rechtzeitig zu erkennen und damit Fallstricke zu umgehen.
Inhalte:
Weitere Termine: Frankfurt am Main 7.12.2015